ZTGIn Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe „Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ (GMDS-AG DIG) der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e.V. (GMDS) hat die ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH einen Leitfaden für die Erstellung von Datenschutzkonzepten im Gesundheitswesen erarbeitet. Dieser ist ab sofort kostenfrei verfügbar.

Datenschutz und die Sicherheit vor unbefugten Zugriffen haben höchste Priorität bei der Übertragung und Verarbeitung von Daten im Gesundheitswesen. Bisher gab es bei der Erstellung von Datenschutzkonzepten im Gesundheitswesen noch keinen Leitfaden mit einem standardisierten Vorgehen. Der neue Leitfaden der GMDS-AG DIG und der ZTG GmbH ermöglicht ein schnelles und sicheres Erstellen von Datenschutzkonzepten anhand einer Mustergliederung mit Hinweisen zu wichtigen Aspekten und einer Arbeitshilfe. Er beruht auf zahlreichen Rückmeldungen von Datenschutzexpertinnen und -experten. Er ist unter der Creative-Commons-Lizenz CC-BY-SA lizenziert und daher kostenfrei verfügbar.

Das Vorgehen bei der Erstellung eines Datenschutzkonzeptes wird als Folge von fünf Einzelschritten erklärt. Anhand des ausführlich beschriebenen Step-by-Step-Prozesses können Datenschutzkonzepte schnell und unter Erfüllung höchster Sicherheitsanforderungen erstellt werden. Gezielte Fragen und Hinweise ergänzen den Arbeitsprozess.

2015 wurde das Konzept des Leitfadens von Lars Treinat (ZTG-Geschäftsführer, Geschäftsbereich Telematik) und Dipl.-Inform. Med. Eric Wichterich (ZTG-Leiter Telematikdienste, Datenschutz und IT-Sicherheit) initiiert und in Kooperation mit einer Autorengruppe aus der GMDS-AG DIG unter der Koordination von Dr. Bernd Schütze (Senior Experte Medical Data Security, Telekom Healthcare Solutions) weiterentwickelt.

In Form einer Mapping-Tabelle gibt der Leitfaden bereits Hinweise zu den Bestimmungen der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung, die am 24.05.2016 in Kraft getreten ist und ab dem 25.05.2018 anzuwenden sein wird. Die neue Verordnung vereinheitlicht das europäische Datenschutzrecht und regelt unter anderem den Schutz personenbezogener Daten.

Der Leitfaden für die Erstellung von Datenschutzkonzepten im Gesundheitswesen ist hier verfügbar: www.ztg-nrw.de/wp-content/uploads/2016/12/2016-12_Leitfaden-fu%CC%88r-die-Erstellung-von-Datenschutzkonzepten-im-Gesundheitswesen.pdf

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