Veranstaltungen

Eine Veranstaltung ist ein zeitlich begrenztes und geplantes Ereignis, an dem eine Gruppe von Menschen teilnimmt. Dieses Ereignis hat ein definiertes Ziel und eine Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung oder Zweckbestimmung.
Die Teleradiologie ist ein Sonderfall der Radiologie, bei der sich der Röntgenfacharzt nicht vor Ort befindet, trotzdem aber die Befundung einer Untersuchung vornimmt. Es sind vor allem zwei große Bereiche, in denen dieses Vorgehen zum Einsatz kommt. Einerseits in Krankenhäusern, welche keinen eigenen radiologischen Not- oder Nachdienst haben, andererseits in der Telekonsultation von besonders komplizierten Fällen, wobei hier im Gegensatz zum ersten Fall die Erstuntersuchung auch von einem Radiologen durchgeführt wird.

Was tun, wenn kein Radiologe anwesend ist
Auch in Österreich gibt es nicht selten den Fall, dass in einem Krankenhaus kein radiologischer Dienst anwesend ist, insbesondere bei Nacht-, Sonn- und Feiertagsdiensten.

Wird jedoch eine akute radiologische Untersuchung erforderlich, ist es immer sinnvoller, die Untersuchung trotzdem im Haus zu machen, als den Patienten selbst zu transferieren. Hier gilt der Grundsatz der Teleradiologie "Move the data, not the patient", welcher aber natürlich auch einige Nachteile mit sich bringt.

Da kein Röntgenfacharzt selbst vor Ort ist, muss die radiologische Untersuchung, welche mit klaren gesetzlichen Auflagen verbunden ist, aus der Ferne koordiniert werden. Unter anderem ist der Radiologe dafür verantwortlich, dass die vom zuweisenden Arzt angeforderte radiologische Untersuchung gerechtfertigt ist, die Untersuchung die gestellte Frage beantwortet, optimaler Strahlenschutz für Personal und Patienten gewährleistet ist und schließlich, dass ein schriftlicher Befund mit röntgenologischer Diagnose erstellt wird. Ohne unmittelbare Anwesenheit des Radiologen muss die Erfüllung dieser Auflagen nun durch eine direkte Kommunikation und Abstimmung der beteiligten Stellen gewährleistet werden, z.B. zwischen dem Radiologen und einem behandelnden Chirurgen.

Hierbei wird zunächst - meist per Telefon, seltener per Videokonferenz - entschieden, ob und welche Untersuchung für den Patienten akut notwendig ist und wie diese durchgeführt wird. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden dem Radiologen elektronisch übermittelt und daraufhin von diesem befundet. Auf Grundlage dessen baut dann die weitere Entscheidungs- und Behandlungsfindung des Chirurgen auf.

Teleradiologie aus Arzt- und Patienten-Sicht
Die Vorteile für den Radiologen liegen bei der Teleradiologie zunächst darin, dass er seine Expertise in einem größeren räumlichen Bereich für die Patienten zur Verfügung stellen kann.

Allerdings sind hiermit auch einige Erschwernisse verbunden, wie Prim. Dr. Hans Mosser, Leiter der Radiologie am Landesklinikum Krems, bestätigen kann: "Die Teleradiologie bedeutet für den Röntgenfacharzt eine Zusatzleistung, die für ihn noch dadurch erschwert wird, dass er nicht direkt beim Patienten sein kann, sich also abseits des klinischen Kontextes befindet. Sowohl für die Durchführung als auch die Interpretation der Befundung einer Untersuchung ist es nicht selten erforderlich, mit dem Patienten Rücksprache zu halten, oder den Patienten selbst zu untersuchen."

Die Vorteile aus der Sicht des Patienten liegen ganz klar im Grundsatz "move the data, not the patient" begründet. Wenn also eine notwendige Untersuchung vor Ort stattfinden kann und man den Patienten nicht in ein anderes Krankenhaus transferieren muss, erhöht dies den Zugang zur Radiologie und die Verfügbarkeit eines Radiologen für den Patienten. Die Teleradiologie bzw. die übergeordnete Telemedizin kann als Schritt von der arztzentrierten zur patientenzentrierten Medizin hin gesehen werden.

Klare gesetzliche Regelungen
Um den Risiken der Teleradiologie und der Abwesenheit des Radiologen in seiner Funktion als "Strahlenschutzbeauftragter" unmittelbar vor Ort entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber in Österreich durch die Novellierung der Strahlenschutzverordnung im Juni 2010 dem Rechnung getragen und die Anwendung der Teleradiologie auf akute Notfälle beschränkt.

Teleradiologische Befundungen sollen die Ausnahme und nicht die Regel darstellen und sind daher in Österreich auch auf Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste beschränkt.

Laut Prim. Mosser hat man hier auch eine der Hauptgefahrquellen der Teleradiologie erkannt und eingedämmt: "Die Teleradiologie würde ansonsten die Radiologie zu einer ausgelagerten bloßen Befundungstätigkeit mit Abkoppelung vom klinischen Umfeld des Patienten reduzieren. Dadurch würde sie neben einer verschlechterten medizinisch-radiologischen Qualität auch erhöhte Kosten mit sich bringen, wenn man bedenkt, dass teleradiologisch entstandene Befunde meist unverbindlicher sind und häufiger Empfehlungen für Kontrolluntersuchungen und Biopsien enthalten".

Da es sich bei der Teleradiologie um medizinische, also sogenannte sensible Daten handelt, gelten auch für diese alle diesbezüglichen gesetzlichen Richtlinien, Verordnungen und Gesetze.

Weitere Entwicklung in der Teleradiologie
Die derzeitige Entwicklung lässt darauf schließen, dass parallel zu immer größeren Krankenhausverbünden die derzeit noch immer recht heterogenen radiologischen/medizinischen Informationssysteme homogenisiert und vernetzt werden, und die Anwendung der Teleradiologie daher zunehmen wird. Einerseits, da europaweit ein zunehmender Mangel an Röntgenfachärzten besteht, und andererseits medizinisches Denken und Handeln zunehmend ökonomisch dominiert wird. "Was ich mir wünschen würde ist, dass für jedes Krankenhaus ab einer gewissen Ausstattung und Größe ein Röntgenfacharzt 24 Stunden vor Ort gesetzlich gefordert ist. Teleradiologie verbessert dort, wo ein Radiologe nicht vor Ort ist, den Zugang des Patienten zur Radiologie. Besser Teleradiologie als gar keine Radiologie. Aber uns muss eines ganz klar bewusst sein: Es handelt sich hierbei um eine infrastrukturelle Notsituation, die teleradiologisch gelöst wird. Dass man aber eine Notlösung nicht zum Standard machen darf, indem man die klinische Radiologie und ihre vorhin beschriebenen Vorteile, die ja auch weit über eine bloße Befundung hinausreichen, grundsätzlich auf Teleradiologie einschränkt und reduziert, ist ebenso einsichtig", so Prim. Dr. Mosser zu seinen Wünschen an die Zukunft der Teleradiologie.

Ab 1. März tagen in Wien über 20.000 Radiologen
Beim 24. Europäischen Radiologenkongress (European Congress of Radiology/ECR) vom 1. bis 5. März 2012 im Austria Center in Wien werden auch heuer wieder Spezialisten aus dem Bereich der medizinischen Bildgebung ihr Fachwissen auf den verschiedensten Gebieten austauschen, und die neuesten Erkenntnisse der Forschung präsentieren.

Der ECR ist die Jahrestagung der Europäischen Gesellschaft für Radiologie (European Society of Radiology/ESR), welche weltweit über 56.000 Radiologen vertritt. Mit mehr als 20.000 Teilnehmern aus der ganzen Welt ist der ECR einer der größten medizinischen Kongresse weltweit; zusätzlich bietet er die größte Industrieausstellung in Europa, bei der auf über 26.000 m2 rund 300 internationale Firmen die neuesten Produkte der Medizintechnik anbieten.

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