RZV GmbHDas „Virtuelle Krankenhaus NRW“ bietet ab sofort allen Krankenhäusern des Landes intensivmedizinische und infektiologische Telekonsile zur unterstützenden Behandlung schwerstkranker COVID‐19‐Patienten an. Die Universitätskliniken Aachen und Münster stellen dabei ihre Expertise im Umgang mit den Erkrankten sowie ihre Erfahrungen in der Nutzung intensivmedizinischer und infektiologischer Telekonsile zur Verfügung. Zur Dokumentation greift das Virtuelle Krankenhaus auf die elektronische Fallakte (EFA) der RZV GmbH zurück. Das „Virtuelle Krankenhaus NRW“ ist eine Initiative der Landesregierung Nordrhein‐Westfalen mit dem Ziel, zukunftsfähige digitale Versorgungsstrukturen zu schaffen und so die fachärztliche Expertise im Land flächendeckend zu vernetzen.

Ministerpräsident Armin Laschet hat am 30. März 2020, gemeinsam mit dem Klinikdirektor für Operative Intensivmedizin der Universitätsklinik Aachen, Univ.‐Prof. Dr. Gernot Marx, den Startschuss für das Virtuelle Krankenhaus des Landes Nordrhein‐Westfalen gegeben. Damit können nun landesweit Kliniken durch den Einsatz von Tele‐Intensivmedizin auf die Expertise der Unikliniken Aachen und Münster zurückgreifen. Angesichts der aktuellen Entwicklung der Corona‐Pandemie gewinnt das Virtuelle Krankenhaus verstärkt an Bedeutung, um der Patientenversorgung bei dem zu erwartenden hohen Bedarf an intensivmedizinischer und infektiologischer Behandlung und Expertise bei schwersterkrankten COVID‐19‐Patienten gerecht werden zu können.

Tele‐Intensivmedizin soll Krankenhäuser unterstützen

„Wir wollen sicherstellen, dass die Ärzte in kleineren Kliniken bei schwerwiegenden Beatmungsfällen direkt auf die Expertise der Unikliniken zugreifen können“, kündigte NRW‐Gesundheitsminister Karl‐Josef Laumann in dieser Woche an. Ziel sei es, bei Beatmungspatienten eine starke Steigerung der Behandlungsqualität auch außerhalb von Universitätskliniken zu erreichen. Das könne Druck von den Beatmungsstationen der Maximalversorgung nehmen und ermögliche, intensivpflichtige schwersterkrankte COVID‐19‐Patienten so lange wie möglich heimatnah zu versorgen.

Sicherer Austausch behandlungsrelevanter Daten von COVID‐19‐Patienten mit der Elektronischen Fallakte der RZV

Ein wichtiger Baustein des Virtuellen Krankenhauses ist die Elektronische Fallakte der RZV in Verbindung mit einem Web‐Portal als Nutzer‐Frontend. Dieses Portal unterstützt elektronische Telekonsile und elektronische Visiten in der Intensivmedizin durch den datenschutzkonformen Austausch behandlungsrelevanter Daten sowie durch die Bereitstellung speziell auf den Bedarf der Tele‐Intensivkonsile bei COVID‐19‐Patientinnen und ‐Patienten abgestimmter Dokumente. Zur Nutzung des EFA‐Portals können sich Krankenhäuser über den Mitgliederservice der Krankenhausgesellschaft Nordrhein‐Westfalen (www.kgnw.de) informieren. Die Kosten für die Nutzung übernimmt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein‐Westfalen.

Die elektronische Fallakte der RZV GmbH wurde in Kooperation mit dem Fraunhofer Institut für Software‐ und Systemtechnik und der InterSystems GmbH entwickelt. Die RZV EFA wurde von der Landesregierung gefördert und hat sich unter anderem beim Leitmarktprojekt „I/E‐Health‐NRW“ in zwei Modellregionen in Nordrhein‐Westfalen etabliert. Zudem kommt die RZV EFA in weiteren Anwendungsfällen, beispielsweise bei der Übertragung von Patientenunterlagen an die Medizinischen Dienste bei Kliniken aus unterschiedlichen Bundesländern, zum Einsatz.

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