"Zudem arbeiten wir derzeit mit Hochdruck an der Zulassung unseres Praxisausweises durch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)", berichtet Peter Schlögell, Leiter Standesorganisationen bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank. Mit Armin Flender vom Deutschen Gesundheitsnetz (DGN) führt er die Geschäfte des gemeinsamen Tochterunternehmens medisign. "Als Gesellschafter unterstützt die apoBank ihre Kunden aus der Ärzte- und Zahnärzteschaft seit vielen Jahren aktiv in Sachen E-Health-Management - und nun natürlich auch auf ihrem Weg in die Telematikinfrastruktur."
Neu im Produktportfolio ist der medisign Praxisausweis, den Praxen benötigen, um sich an der Telematikinfrastruktur (TI) zu authentifizieren. Nur mit ihm ist der Konnektor in der Lage, eine Online-Verbindung zur TI herzustellen - damit das Praxispersonal die Patientendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auslesen und auf Anwendungen wie das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) zugreifen kann.
Bereits für die Inbetriebnahme des Konnektors und der anderen TI-Komponenten (z. B. Kartenlesegerät) ist der Praxisausweis zwingend erforderlich. "Praxen sollten ihn deshalb rechtzeitig, ca. 4 Wochen vor dem geplanten Installationstermin, beantragen und nach Erhalt in unserem Antragsportal freischalten, d. h. seinen Empfang bestätigen", rät Geschäftsführer-Kollege Armin Flender.
Der medisign Praxisausweis lässt sich vollkommen hersteller- und anbieterunabhängig in der TI einsetzen, also mit allen verfügbaren TI-Ausstattungspaketen nutzen. Die Kosten werden durch die Betriebskostenpauschalen - bei Ärzten/Psychotherapeuten 23,25 Euro pro Quartal - komplett abgedeckt. "Als Alternative zur Einmalzahlung ermöglichen wir eine quartalsweise Abrechnung, so dass Praxen nicht für fünf Jahre in finanzielle Vorleistung gehen müssen", betont Flender.
Im zweiten Halbjahr 2018 wird medisign zudem den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der 2. Generation anbieten, der für zukünftige Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte benötigt wird. Dazu zählen z. B. der elektronische Medikationsplan und die elektronische Patientenakte. "Wer schon jetzt einen eHBA der aktuell gültigen Generation 0 bei uns bestellt, kann diesen innerhalb der Mindestlaufzeit von 24 Monaten kostenfrei gegen einen G2-Ausweis eintauschen, sobald die Praxis einen Konnektor mit Anwendungen für die qualifizierte Signatur im Einsatz hat", verspricht Flender.