Bislang ist medisign der einzige von den Kammern zugelassene Anbieter elektronischer Heilberufsausweise. Diese sind dank komfortabler und zeitsparender Stapelsignaturfunktion bestens gerüstet für aktuelle Anwendungen. So lassen sich zum Beispiel elektronische Arztbriefe und digitale Muster stapelweise mit nur einer PIN-Eingabe qualifiziert signieren.
Die zukünftigen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte erfordern einen HBA der zweiten Generation (G2), der bislang jedoch noch nicht im Wirkbetrieb am Markt erhältlich ist. "Wer jetzt bei uns einen eHBA bestellt, kann diesen innerhalb der Mindestlaufzeit von 24 Monaten kostenfrei gegen einen G2-Ausweis eintauschen, sobald die Praxis einen Konnektor mit Anwendungen für die qualifizierte Signatur im Einsatz hat", verspricht Flender.
Aus Sicht von medisign ist es erfreulich, dass sich der GKV-Spitzenverband mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf eine Grundsatzfinanzierungsvereinbarung für den so genannten Online-Rollout Stufe 1 (ORS 1) geeinigt hat. Ab dem 1. Juli dieses Jahres bekommen Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten die Kosten erstattet, die ihnen bei der Anbindung an die Telematikinfrastruktur entstehen.
In die Finanzierungsvereinbarung fallen auch die Betriebskosten für die SMC-B Card und den eHBA. So erhalten zum Beispiel Ärzte pro Quartal für die SMC-B Card 23,25 Euro und für den eHBA 11,63 Euro. "Bei einem aktuellen monatlichen Kartenpreis von 7,90 Euro wird also knapp die Hälfte der Kosten für den eHBA übernommen", erläutert Armin Flender. "Die SMC-B Card wird sogar voll erstattet."